Auf Grundlage und verbindlicher Beachtung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 31. Juli 2020 (1) hat der Vorstand des SV Loy e.V. einstimmig auf seiner Sitzung am 8. September 2020 im Sinne eines Hygienekonzeptes folgende Regeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in der Mehrzweckhalle der Grundschule in Loy beschlossen:
- Treffen vor der Außentür, d.h. die Gruppe trifft sich komplett vor der Außentür, Nachzügler haben das Nachsehen
- 2 m gesetzlicher Mindestabstand, d.h. in allen Bereichen und bei der Ausübung aller Sportarten, die nicht zwangsläufig mit Kontakt ausgeführt werden (2) , ist dieser Abstand einzuhalten
- kein Kreuzverkehr der Teilnehmer, d.h. das Gebäude wird durch den Haupteingang betreten, direkter Weg in die Halle, diese wird nach der Sporteinheit durch den Notausgang wieder verlassen
- keine Nutzung der Umkleiden, d.h. die Teilnehmer kommen umgezogen zur Halle, lediglich die Schuhe werden in der Halle getauscht
- Tragen des Mund-Nasen-Schutz, d.h. lediglich bei der sportlichen Aktivität darf dieser abgenommen werden
- Lüftungsregeln beachten, d.h. eine größtmögliche Lüftung zum Ende der Sporteinheit schaffen, alle Außentüren und Fenster öffnen (Notausgang, Tür zum Innenhof)
- Desinfektion nach der Sporteinheit, d.h. dies ist mit Name, Datum und Uhrzeit zu dokumentieren, die nötigen Utensilien stehen im Blechschrank bereit, es sind alle benutzten Geräte, Türklinken, etc. zu desinfizieren, lediglich die mit Leder bezogenen Geräte dürfen nicht desinfiziert werden
- Anwesenheitslisten sind zu führen, d.h. zu jeder Sporteinheit muss eine separate Liste über die Teilnehmer (3) geführt werden, diese sind am gleichen bzw. spätestens am folgenden Tag in der Geschäftsstelle abzugeben
Alle Abteilungs- und Übungsleitenden wurden vorab über die Regelung von Fabian zum Buttel (Geschäftsführer) informiert und unterwiesen. Dies wurde schriftlich dokumentiert und ist in der Geschäftstelle einsehbar.
Für Fragen zum Hygienekonzept steht Werner Bergel (2. Stellvertreter) als Hygienebeauftragter des SV Loy e.V. innerhalb und außerhalb des Vereins zur Verfügung.
Im Namen des Vorstandes, Sebastian Vogt (Vorsitzender)
(1) Siehe https://www.niedersachsen.de/download/157612/Nds._GVBl._Nr._28_2020_vom_31.07.2020_S._259-263.pdf
(2) Eine Ausübung der Sportart mit Kontakt ist vorab beim Vorstand schriftlich zu beantragen.
(3) Siehe Dokumentation der Sportausübung in festen Kleingruppen („Corona-Liste“)