Moin zusammen,
Frau Hillmer (Gemeinde Rastede) teilte uns per Email am 30. November 2021 mit, dass ab diesen Mittwoch, den 01.12.2021, die Regelung „2G-Plus“ in Sportstätten – somit auch in Sporthallen – Anwendung finden wird. Rechtsgrundlage ist hierfür die Allgemeinverfügung vom Landkreis Ammerland (Erreichen der Warnstufe 2).
2G-Plus bedeutet, dass weiterhin nur geimpfte und genesene Personen Zutritt zu den Sportstätten erhalten. Allerdings müssen diese dann zusätzlich getestet sein. Die Test-Regelung gilt für Personen ab 18 Jahren:
- PoC-Test Gültigkeit 24 Stunden
- PCR-Test Gültigkeit 48 Stunden
Kinder- und Jugendliche sind von dieser Regelung ausgenommen. Es gilt die Testvermutung als Schüler/in.
Die Kontrollpflicht liegt wie bisher bei den Vereinen.
In Sporthallen, Umkleiden und Duschen gilt ab Mittwoch 2G-Plus. Im Außenbereich – und somit auf Sportplätzen – die 2G-Regelung. Das Testergebnis muss mit Betreten der Sportstätte nachgewiesen werden. Ein Testen vor Ort in den Sporthallen bzw. auf dem Sportplatz ist nicht erlaubt.
Wir stehen mit unseren Übungsleitenden im Austausch, wie wir die 2G-Plus-Regel sinnvoll und nachhaltig für die einzelnen Sportangebote umsetzen werden.
Danke für Euer Verständnis. Grüße im Namen des Vorstandes, Sebastian