Moin zusammen,
Frau Hillmer (Gemeinde Rastede) informierte uns am 24. November 2021 per Email, dass gemäß der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung mit Wirkung zum heutigen Tage die Warnstufe 1 für das Land Niedersachsen festgestellt wurde.
Gemäß § 8b Abs. 3 der Nds. Corona-Verordnung gelten ab heute für Sportstätten die folgenden Regelungen:
1) Sporthallen, Umkleidekabinen, Geräteräume (alle Räumlichkeiten) 2G (Genesen oder Geimpft)
2) Sportplätze 3G (Genesen, Geimpft oder negativen Testnachweis), Umkleidekabinen von Sportplätzen -> 2G
Die Kontrolle der 2G und 3G Regelung obliegt weiterhin den Vereinen.
Im Namen des Vorstandes bitte ich um verbindliche Beachtung.
Danke. Grüße, Sebastian