(COVID-19) – 3G-Regel ab 3. September 2021

Moin zusammen,

da im Landkreis Ammerland die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge über 50 lag, hat der Landkreis mit einer Allgemeinverfügung vom 1. September 2021 festgestellt, dass ab 3. September 2021 in bestimmten Bereichen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) zur Anwendung kommt.

Für uns alle im SV Loy e.V. bedeutet dies, dass die Nutzung der Mehrzweckhalle bis auf weiteres ausschließlich unter Einhaltung der 3G-Regel möglich ist. Diese wird zu Beginn der sportlichen Aktivität von unseren Trainer/innen/* bzw. Übungsleitende überprüft und dokumentiert.

Von der 3G-Überprüfung sind Kinder unter 6 Jahren, nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler/innen ausgeschlossen. Letztere unterliegen in Schulen einer Testpflicht.

Eine 3G-Überprüfung ist bei Sport unter „freiem Himmel“ (bspw. auf unserem Sportplatz) ohne Nutzung von Umkleiden und Duschen nicht notwendig.

Unsere Hygienekonzepte bleiben bestehen. Kommt bitte u.a. weiterhin umgekleidet zum Sport.

Für weitere Rückfragen stehen Werner als Hygienebeauftragte sowie ich Euch gern zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen im Namen des Vorstandes, Sebastian

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