(COVID-19) – Öffnung der öffentlichen Sportanlagen unter freiem Himmel

Moin zusammen, wir haben gute Nachrichen für Euch.

Frau Meyer (Gemeinde Rastede) informierte u.a. alle Schulen und Sportvereine per Email am 8. März 2021 um 13:26 Uhr über die Öffnung der öffentlichen Sportanlagen unter freiem Himmel der Gemeinde Rastede:


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde den Bund-Länder Beschlüssen entsprechend angepasst und veröffentlicht.
 
Im Bereich des Sports gibt es folgende Änderungen bzw. Lockerungen, solange der Inzidenzwert von 100 nicht überschritten wird:
 
1. Generell ist jetzt eine sportliche Betätigung von insgesamt höchsten fünf Personen aus insgesamt höchsten zwei Haushalten möglich (§ 2 Abs. 3 Nr. 10 der Verordnung).
 
2. Darüber hinaus ist jetzt der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freien Himmel zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich zwei betreuenden Personen zulässig. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 4 der Verordnung).
 
Mit sofortiger Wirkung gebe ich die Sportanlagen „unter freiem Himmel“ für sportliche Betätigungen zur Nutzung im vorgenanntem Rahmen frei.
 
Ich möchte noch folgende Hinweise geben:
– der Turnierplatz im Schloßpark ist keine Sportanlage und steht somit zur Nutzung nicht zur Verfügung, ebenso verhält es sich mit Kinderspielplätzen, Parkplätzen, das Palais und Schulhöfe 
– eine Sportanlage, somit ein Sportfeld, darf zeitgleich nur von einer Gruppe genutzt werden! (Keine Halbierung oder Viertellung von Plätzen zu Trainingszwecken)
 
Ich appelliere an einen verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Möglichkeiten der „Lockerung“ (Hygieneplanung, AHA-Regel etc.).  
 
Die Sporthallen könnten zwar für den Individual-Sport freigeben werden, jedoch werden diese derzeit für die Notbetreuungen der Schulen genutzt. Daher erfolgt hier keine Freigabe!
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
 
Sabine Meyer

Quellenergängzung zur Email von Frau Meyer: Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung: Vom 6. März 2021, (2021). https://www.niedersachsen.de/download/166101/Nds._Corona-Quarantaene-AendVO_vom_06.03.2021_S._1-17.pdf


Sport unter freiem Himmel (Foto: Sebastian Vogt)

Wir werden schrittweise die betreffenden Sportangebote nach Rücksprache mit den jeweiligen Leitenden im SV Loy e.V. wieder starten. Alle Informationen dazu hier auf unserer Website in Kürze.

Grüße im Namen des Vorstandes, Sebastian

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Sportangebote abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.