(COVID-19) – Ab 6. Mai 2020: Sportplätze in der Gemeinde Rastede für den Vereinssport freigegeben

Die Gemeinde Rastede informierte den Vorstand des SV Loy e.V. am 6. Mai 2020 via Email (siehe Kopie der Email im Folgenden), dass die Sportplätze in der Gemeinde Rastede für den Vereinssport ab dem 6. Mai 2020 wieder freigeben sind. Dies geschieht unter der Bedingung, dass spezifische Regeln eingehalten werden (siehe Kopie der Email im Folgenden). Wir haben im erweiterten Vorstand eine Diskussion begonnen, wie wir die Chance der Freigabe der Sportplätze für den Vereinssport im SV Loy e.V. aktiv nutzen können. Als Vorstand werden wir gern darüber informieren, welche Sport- und Kursangebote unter den gegebenen Bedingungen zukünftig wieder starten können. Dieser Prozess wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld und Verständnis dafür. Im Namen des Vorstandes, Sebastian Vogt


Betreff: Freigabe der Sportplätze
Von: „Henrike Hillmer“ <hillmer@rastede.de>
Datum: 06.05.20, 10:41

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner E-Mail vom 13.03.2020 habe ich sämtliche im Gemeindegebiet liegenden Sportanlagen gesperrt.
Durch die Pressemitteilung des Niedersächsischem Ministeriums für Inneres und Sport am 05. Mai wurden einige Änderungen bekannt gegeben, die ich Ihnen mitteilen möchte.

Die Sportplätze in der Gemeinde Rastede werden ab dem heutigen Tag wieder für den Vereinssport freigegeben. Die Hinweisschilder der Sperrung werden im Laufe des heutigen Tages entfernt werden. Weiterhin gesperrt sind gemäß der Verordnung die Sporthallen, Umkleidekabinen und Waschräume. In dringenden Notfällen wird es geduldet, wenn Einzelpersonen die WC-Räume aufsuchen.

Auch der Schulsport darf im Moment weder in den Sporthallen, noch auf den Freiluftsportanlagen stattfinden.

Bei der sportlichen Betätigung sollten folgende Regelungen beachtet werden:

– einen ausreichend großen Personenabstand (2 Meter)
– kontaktfreie Durchführung
– konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
– Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen
– Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause
– Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen
– Nutzung von Gesellschaft- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleiben untersagt
– keine Zuschauer

Auch wenn durch das Verbot des Schulsportes die Zeiten auf den Sportplätzen nicht komplett ausgelastet sind, sollen nur die festen Vereinszeiten auf den Sportplätzen eingehalten werden.
Es können keine zusätzlichen Zeiten vergeben werden.

Bitte leiten Sie diese Information an alle betroffen Personen, beispielsweise Trainer und Mitglieder, weiter.
Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß i.A.

Hillmer

Gemeinde Rastede
Fachbereich Sport, Jugend und Kultur
Henrike Hillmer
Sophienstraße 27 26180 Rastede
Tel.: 04402 920-141
Fax: 04402 920-241


Quellenergängzung zur Email von Frau Hillmer: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. (2020, Mai 6). Auf die Plätze, fertig, los – Sportanlagen im Freien können wieder in Betrieb genommen werden. Presseinformationen. https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/auf-die-platze-fertig-los-sportanlagen-im-freien-konnen-wieder-in-betrieb-genommen-werden-188073.html

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